Miete
Es freut uns hier unsere neusten und innovativsten Produkte vorstellen zu können. Wir sind von unseren Produkten sehr überzeugt. Damit wir Sie restlos auch überzeugen können, ist es am einfachsten wenn die Produkte live getestet werden können. So ist zum einen ein PKW-Anhänger der über ein Förderband-Schiebeboden verfügt oder auch der Sägespaltautomaten deren Leistungsversprechen Sie hier testen können.
AGB und Mietbedingungen
Übergabe
Der Mieter übernimmt das Mietobjekt von der FirewoodTECH am Betriebsgelände des Vermieters. Das Mietobjekt wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand vom Mieter übernommen. Allfällig vorhandene Schäden werden protokolliert. Vor Übernahme des Mietobjekt ist eine Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises zu hinterlegen.
Haftung, Besondere Pflichten des Mieters
Die Mietpreise verstehen sich für den einschichtigen Betrieb (max. 8 Stunden/Tag). Mehrstunden werden anteilig berechnet. Bei stundenweiser Vermietung werden mindestens 3 Stunden/Tag berechnet. Der Mieter muss den Mietgegenstand in seine Betriebs-haftpflichtversicherung aufnehmen. Es besteht keine Versicherung für vom Mieter verursachte Schäden an Dritten. Mindestalter des Bedienpersonals: 18 Jahre. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Gerät, die er schuldhaft verursacht hat. Sämtliche Kosten für Reparaturen, Ersatzteile und Reinigung gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust oder Totalschaden muss der Mieter dem Vermieter sofort den Gerätezeitwert erstatten. Der Mieter muss den Mietgegenstand bei Übergabe auf Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit überprüfen. Für Schäden oder Verletzungen am Bedienpersonal haftet der Mieter. Es gelten unsere Mietbedingungen, soweit ergänzend unsere AGB (www.firewoodtech.ch/AGB), der Mieter hat diese eingesehen. Hiermit bestätigt der Mieter, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Mietgerätes notwendige Einweisung erhalten zu haben. Bei einem Defekt muss der Mieter das Mietgerät zurückbringen, es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät oder eine Entschädigung auf Grund eines Ausfalles entstandener Kosten. Eine Bedienungsanleitung wurde ausgehändigt, diese muss vom Bediener vor dem ersten Einsatz gelesen werden. Das Betreiben der Mietmaschine mit Biokraftstoffen ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten und das Mietgerät sachgerecht zu bedienen und dem Zweck entsprechend einzusetzen.
Mietdauer und Rückgabe
Dem Mieter ist es lediglich möglich, das Mietobjekt ganztags zu mieten.
Die Ganztagesmiete entspricht 24 Stunden. Die Mietdauer beginnt, je nach Vereinbarung, um 7.30 Uhr oder um 16.30 Uhr zu laufen. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt zum vereinbarten Termin innerhalb des Betriebsgeländes an den Vermieter zu retournieren.
Die Rückgabe des Mietobjekt ist nur innerhalb der Betriebszeiten möglich. Das Mietobjekt muss sauber gereinigt retourniert werden, ansonsten werden Reinigungskosten von Fr.
150.00 in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Aufpreis von CHF 200.00 verrechnet.
Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur unmittelbar mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Mietobjekt vorzulegen. Im Falle eines Diebstahls oder Unfalls ist ausnahmslos Anzeige an die nächste Polizeidienststelle zu erstatten.
Sonstiges
Diesem Mietvertrag liegen ausschliesslich der angeführten Vertragsbedingungen zugrunde. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten sich im Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann seitens der Vertragspartner durch eine Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Der Gerichtsstand ist St. Gallen.